Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Finanzberater
Finanzberater und Anlageberater unterliegen nach §34f GewO einer Versicherungspflicht. Fehlerhafte Anlageempfehlungen, mangelnde Risikoaufklärung oder falsche Produktinformationen können bei Kunden zu erheblichen Vermögensverlusten führen. Die Berufshaftpflicht übernimmt Haftungsansprüche und schützt die persönliche Vermögenssituation des Beraters.
Das ist abgesichert
Anlageberatungsfehler
Schutz vor Ansprüchen aus fehlerhafter Anlage- und Finanzierungsberatung.
Risikoaufklärung
Deckung bei unzureichender Aufklärung über Anlagerisiken nach WpHG.
Pflichtversicherung
Vorgeschrieben nach §34f GewO für Anlageberater mit Zulassung.
Prospekthaftung
Schutz bei Haftungsansprüchen aus fehlerhaften Anlageprospekten.
Schutz für Finanzberater
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Finanzberater schützt vor finanziellen Ansprüchen, die aus reinen Vermögensschäden resultieren. Diese entstehen ohne physischen Schaden allein durch Fehler in der professionellen Tätigkeit.
Als Finanzberater tragen Sie eine besondere Verantwortung für die Vermögensinteressen Dritter. Eine maßgeschneiderte Vermögensschadenhaftpflicht sichert Sie optimal ab.
Top-Anbieter im Vergleich
Ausgewählte Tarife für Vermögensschadenhaftpflicht Finanzberater – Stand 2026
| Versicherer | Bewertung | Deckungssumme | Preis | Features | |
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Preise sind Richtwerte und variieren je nach Branche, Umsatz und individuellen Faktoren. Individuelle Angebote erhalten Sie direkt beim jeweiligen Anbieter.
Vermögensschadenhaftpflicht für Finanzberater
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Häufige Fragen
Finanzanlagenvermittler nach §34f GewO und Versicherungsvermittler nach §34d GewO benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung. Die Mindestdeckung beträgt nach §17 FinVermV 1.276.000 Euro je Versicherungsfall und 1.919.000 Euro für alle Fälle eines Jahres.