Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Finanzberater

Finanzberater und Anlageberater unterliegen nach §34f GewO einer Versicherungspflicht. Fehlerhafte Anlageempfehlungen, mangelnde Risikoaufklärung oder falsche Produktinformationen können bei Kunden zu erheblichen Vermögensverlusten führen. Die Berufshaftpflicht übernimmt Haftungsansprüche und schützt die persönliche Vermögenssituation des Beraters.

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Das ist abgesichert

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Anlageberatungsfehler

Schutz vor Ansprüchen aus fehlerhafter Anlage- und Finanzierungsberatung.

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Risikoaufklärung

Deckung bei unzureichender Aufklärung über Anlagerisiken nach WpHG.

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Pflichtversicherung

Vorgeschrieben nach §34f GewO für Anlageberater mit Zulassung.

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Prospekthaftung

Schutz bei Haftungsansprüchen aus fehlerhaften Anlageprospekten.

Schutz für Finanzberater

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Finanzberater schützt vor finanziellen Ansprüchen, die aus reinen Vermögensschäden resultieren. Diese entstehen ohne physischen Schaden allein durch Fehler in der professionellen Tätigkeit.

Als Finanzberater tragen Sie eine besondere Verantwortung für die Vermögensinteressen Dritter. Eine maßgeschneiderte Vermögensschadenhaftpflicht sichert Sie optimal ab.

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Häufige Fragen