Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte
§51 BRAO verpflichtet jeden Rechtsanwalt zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens 250.000 Euro Deckung. Fehlerhafte Rechtsberatung, versäumte Fristen und unvollständige Vertragsprüfungen können Mandanten erhebliche finanzielle Schäden zufügen. Die Versicherung übernimmt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Das ist abgesichert
Gesetzliche Pflicht
Vorgeschrieben nach §51 BRAO. Zulassung nur mit Versicherungsnachweis.
Fristversäumnisse
Deckung für versäumte Klagegrenzen, Einspruchsfristen und Rechtsmittelfristen.
Vertragsfehler
Schutz bei fehlerhafter Vertragsprüfung und -gestaltung.
Beratungsfehler
Umfassender Schutz vor Haftungsansprüchen aus falscher Rechtsauskunft.
Schutz für Rechtsanwälte
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte schützt vor finanziellen Ansprüchen, die aus reinen Vermögensschäden resultieren. Diese entstehen ohne physischen Schaden allein durch Fehler in der professionellen Tätigkeit.
Als Rechtsanwälte tragen Sie eine besondere Verantwortung für die Vermögensinteressen Dritter. Eine maßgeschneiderte Vermögensschadenhaftpflicht sichert Sie optimal ab.
Top-Anbieter im Vergleich
Ausgewählte Tarife für Vermögensschadenhaftpflicht Rechtsanwälte – Stand 2026
| Versicherer | Bewertung | Deckungssumme | Preis | Features | |
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Preise sind Richtwerte und variieren je nach Branche, Umsatz und individuellen Faktoren. Individuelle Angebote erhalten Sie direkt beim jeweiligen Anbieter.
Vermögensschadenhaftpflicht für Rechtsanwälte
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Häufige Fragen
Nein. §51 BRAO macht die Zulassung zwingend von einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung abhängig. Erlischt die Versicherung, ist der Anwalt unverzüglich zur Niederlegung der Zulassung verpflichtet. Die Kammer kann die Zulassung rückwirkend entziehen.