Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte

§51 BRAO verpflichtet jeden Rechtsanwalt zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens 250.000 Euro Deckung. Fehlerhafte Rechtsberatung, versäumte Fristen und unvollständige Vertragsprüfungen können Mandanten erhebliche finanzielle Schäden zufügen. Die Versicherung übernimmt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Kostenloser Vergleich Sofortschutz möglich Alle Branchen

Das ist abgesichert

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Gesetzliche Pflicht

Vorgeschrieben nach §51 BRAO. Zulassung nur mit Versicherungsnachweis.

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Fristversäumnisse

Deckung für versäumte Klagegrenzen, Einspruchsfristen und Rechtsmittelfristen.

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Vertragsfehler

Schutz bei fehlerhafter Vertragsprüfung und -gestaltung.

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Beratungsfehler

Umfassender Schutz vor Haftungsansprüchen aus falscher Rechtsauskunft.

Schutz für Rechtsanwälte

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte schützt vor finanziellen Ansprüchen, die aus reinen Vermögensschäden resultieren. Diese entstehen ohne physischen Schaden allein durch Fehler in der professionellen Tätigkeit.

Als Rechtsanwälte tragen Sie eine besondere Verantwortung für die Vermögensinteressen Dritter. Eine maßgeschneiderte Vermögensschadenhaftpflicht sichert Sie optimal ab.

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Häufige Fragen