Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Steuerberater
§67 StBerG schreibt für Steuerberater eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 250.000 Euro vor. Ohne Nachweis verweigert die Steuerberaterkammer die Zulassung – und bei Erlöschen der Versicherung droht der Widerruf der Berufserlaubnis. Wichtige Falle: die Schein-Sozietät. Wenn zwei Steuerberater gemeinschaftlich auftreten ohne formelle Sozietät, haften beide trotzdem gesamtschuldnerisch. Die Versicherung muss diese Konstellation abdecken. Weitere Falle: AAB-Haftungsbegrenzungsklauseln. Viele Steuerberater verwenden in ihren AGB Haftungsbeschränkungen auf die gesetzliche Mindestdeckung – Gerichte haben diese Klauseln in mehreren Urteilen für unwirksam erklärt, wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Für größere Kanzleien mit hohem Mandatsvolumen ist eine Exzedentenversicherung (Übersteigungsdeckung) sinnvoll, die über die Grunddeckung hinaus einspringt.
Das ist abgesichert
Pflichtversicherung
Vorgeschrieben nach §67 StBerG für alle zugelassenen Steuerberater.
Fristversäumnisse
Schutz bei Haftungsansprüchen durch versäumte Einspruchs- oder Klagefristen.
Fehlerhafte Erklärungen
Deckung für Schäden aus fehlerhaften Steuererklärungen und Jahresabschlüssen.
Beratungsfehler
Schutz vor Ansprüchen aus falschen steuerrechtlichen Empfehlungen.
Schutz für Steuerberater
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Steuerberater schützt vor finanziellen Ansprüchen, die aus reinen Vermögensschäden resultieren. Diese entstehen ohne physischen Schaden allein durch Fehler in der professionellen Tätigkeit.
Als Steuerberater tragen Sie eine besondere Verantwortung für die Vermögensinteressen Dritter. Eine maßgeschneiderte Vermögensschadenhaftpflicht sichert Sie optimal ab.
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Ausgewählte Tarife für Vermögensschadenhaftpflicht Steuerberater – Stand 2026
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Häufige Fragen
§67 StBerG schreibt mindestens 250.000 Euro je Versicherungsfall vor. Bei hohem Mandantenvolumen oder beratungsintensiven Mandaten empfehlen sich höhere Deckungssummen von 1 bis 5 Millionen Euro. Der gesetzliche Mindestbetrag kann bei einem einzigen Schaden schnell überschritten werden.