Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Hausverwalter
Seit dem 01.08.2018 schreibt §34c GewO in Verbindung mit der MaBV für Wohnimmobilienverwalter eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vor. Ohne Nachweis der Versicherung erteilt die zuständige Behörde keine Erlaubnis – und die Erlaubnis kann rückwirkend entzogen werden. Die gesetzlichen Mindestdeckungen betragen 500.000 Euro je Versicherungsfall und 1.000.000 Euro als Jahreshöchstleistung. Besonderes Risiko bei WEG-Verwaltung: Auch die Selbstverwaltung einer kleinen WEG ohne externen Verwalter begründet Haftungsrisiken. WEG-Beiräte haften zwar nur bei grober Fahrlässigkeit, aber der Nachweis pflichtgemäßen Handelns ist im Schadensfall schwer zu erbringen. Preisorientierung: Kleine Verwaltungen zahlen ab 10,93 Euro pro Monat, größere Verwaltungen mit umfangreichem Bestand bis 90 Euro pro Monat.
Das ist abgesichert
Pflichtversicherung
Vorgeschrieben nach §34c GewO für alle gewerblichen Wohnimmobilienverwalter.
Vermögensschäden
Deckt Ansprüche durch reine Vermögensschäden – also Schäden ohne Personen- oder Sachschaden.
WEG-Verwaltung
Schutz bei Fehlern in der Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften.
Mietverwaltung
Deckung für Fehler rund um die Verwaltung von Mietimmobilien und Nebenkostenabrechnungen.
Schutz für Hausverwalter
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Hausverwalter schützt vor finanziellen Ansprüchen, die aus reinen Vermögensschäden resultieren. Diese entstehen ohne physischen Schaden allein durch Fehler in der professionellen Tätigkeit.
Als Hausverwalter tragen Sie eine besondere Verantwortung für die Vermögensinteressen Dritter. Eine maßgeschneiderte Vermögensschadenhaftpflicht sichert Sie optimal ab.
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Häufige Fragen
Die MaBV schreibt mindestens 500.000 Euro je Versicherungsfall und 1.000.000 Euro als Jahreshöchstleistung vor. Verwalter mit großen Beständen sollten höhere Deckungssummen wählen, da ein einziger Fehler bei einer großen WEG schnell diesen Rahmen übersteigen kann.
Fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen, Versäumnisse bei der Instandhaltung, falsche Anlageentscheidungen der Instandhaltungsrücklage, übersehene Fristen und andere Verwaltungsfehler, die zu finanziellen Schäden bei Eigentümern oder Mietern führen.