Versicherung für WEG-Verwaltungsbeirat

Beiratsmitglieder in Wohnungseigentümergemeinschaften üben ihr Amt ehrenamtlich aus, haften aber nach §29 WEG persönlich für Fehler. Wer eine fehlerhafte Jahresabrechnung genehmigt oder bei der Verwalterwahl nicht sorgfältig prüft, kann mit seinem Privatvermögen haften. Eine Beiratsversicherung schützt alle Mitglieder vor dieser persönlichen Haftung.

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Das ist abgesichert

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Ehrenamtsschutz

Schutz für ehrenamtliche Beiratsmitglieder vor persönlicher Haftung aus der Beiratstätigkeit.

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Verwaltungsfehler

Deckung für Fehler bei der Prüfung von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen.

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Auswahlverschulden

Schutz bei Fehlern in der Auswahl und Kontrolle des Verwalters.

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Alle Beiratsmitglieder

Alle aktiven Beiratsmitglieder sind automatisch über eine Police mitversichert.

Schutz für WEG-Verwaltungsbeirat

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für WEG-Verwaltungsbeirat schützt vor finanziellen Ansprüchen, die aus reinen Vermögensschäden resultieren. Diese entstehen ohne physischen Schaden allein durch Fehler in der professionellen Tätigkeit.

Als WEG-Verwaltungsbeirat tragen Sie eine besondere Verantwortung für die Vermögensinteressen Dritter. Eine maßgeschneiderte Vermögensschadenhaftpflicht sichert Sie optimal ab.

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Ausgewählte Tarife für Vermögensschadenhaftpflicht WEG-Verwaltungsbeirat – Stand 2026

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Preise sind Richtwerte und variieren je nach Branche, Umsatz und individuellen Faktoren. Individuelle Angebote erhalten Sie direkt beim jeweiligen Anbieter.

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Häufige Fragen