Versicherung für WEG-Verwaltungsbeirat
Beiratsmitglieder in Wohnungseigentümergemeinschaften üben ihr Amt ehrenamtlich aus, haften aber nach §29 WEG persönlich für Fehler. Wer eine fehlerhafte Jahresabrechnung genehmigt oder bei der Verwalterwahl nicht sorgfältig prüft, kann mit seinem Privatvermögen haften. Eine Beiratsversicherung schützt alle Mitglieder vor dieser persönlichen Haftung.
Das ist abgesichert
Ehrenamtsschutz
Schutz für ehrenamtliche Beiratsmitglieder vor persönlicher Haftung aus der Beiratstätigkeit.
Verwaltungsfehler
Deckung für Fehler bei der Prüfung von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen.
Auswahlverschulden
Schutz bei Fehlern in der Auswahl und Kontrolle des Verwalters.
Alle Beiratsmitglieder
Alle aktiven Beiratsmitglieder sind automatisch über eine Police mitversichert.
Schutz für WEG-Verwaltungsbeirat
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für WEG-Verwaltungsbeirat schützt vor finanziellen Ansprüchen, die aus reinen Vermögensschäden resultieren. Diese entstehen ohne physischen Schaden allein durch Fehler in der professionellen Tätigkeit.
Als WEG-Verwaltungsbeirat tragen Sie eine besondere Verantwortung für die Vermögensinteressen Dritter. Eine maßgeschneiderte Vermögensschadenhaftpflicht sichert Sie optimal ab.
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Ausgewählte Tarife für Vermögensschadenhaftpflicht WEG-Verwaltungsbeirat – Stand 2026
| Versicherer | Bewertung | Deckungssumme | Preis | Features | |
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Häufige Fragen
Ja. Nach §29 WEG können Beiratsmitglieder persönlich für Schäden haften, die durch ihre Tätigkeit entstehen. Die WEG-Reform 2020 hat die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt, eine Versicherung bleibt aber sinnvoll, weil der Nachweis einfacher Fahrlässigkeit im Streitfall schnell schwierig wird.