Persönliche Haftung ohne D&O Versicherung
Wer als Geschäftsführer, Vorstand oder Vereinsvorstand handelt, trifft täglich Entscheidungen mit erheblichen finanziellen Konsequenzen. Fehler passieren – und können zu persönlichen Haftungsansprüchen führen, die das Privatvermögen gefährden.
Die D&O Versicherung übernimmt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche auf eigene Kosten ab. So bleibt das Privatvermögen des Managers geschützt, auch wenn Gesellschafter oder Dritte Ansprüche stellen.
Das leistet die D&O Versicherung
- Schutz des Privatvermögens bei berechtigten Forderungen
- Abwehr unbegründeter Ansprüche auf Kosten der Versicherung
- Deckung bei Innen- und Außenhaftung
- Nachmeldefrist nach Ausscheiden aus dem Amt
- Steuerliche Absetzbarkeit als Betriebsausgabe