Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Immobiliendarlehensvermittler

§34i GewO schreibt für Immobiliendarlehensvermittler eine Berufshaftpflichtversicherung vor. Ohne Nachweis erteilt die Erlaubnisbehörde keine Zulassung. Die Versicherung schützt vor Haftungsansprüchen durch fehlerhafte Beratung bei der Immobilienfinanzierung – etwa wenn ein Kunde wegen eines Beratungsfehlers eine ungünstige Zinsbindung gewählt hat.

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Das ist abgesichert

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Pflichtversicherung

Vorgeschrieben nach §34i GewO für alle Immobiliendarlehensvermittler.

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Beratungsfehler

Schutz vor Ansprüchen aus fehlerhafter Finanzierungsberatung und falschen Produktempfehlungen.

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Dokumentationsfehler

Deckung für Schäden durch fehlerhafte oder unvollständige Beratungsdokumentation.

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Verbraucherschutz

Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen zum Schutz von Verbrauchern nach §34i GewO.

Schutz für Immobiliendarlehensvermittler

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Immobiliendarlehensvermittler schützt vor finanziellen Ansprüchen, die aus reinen Vermögensschäden resultieren. Diese entstehen ohne physischen Schaden allein durch Fehler in der professionellen Tätigkeit.

Als Immobiliendarlehensvermittler tragen Sie eine besondere Verantwortung für die Vermögensinteressen Dritter. Eine maßgeschneiderte Vermögensschadenhaftpflicht sichert Sie optimal ab.

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Häufige Fragen