Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Immobiliendarlehensvermittler
§34i GewO schreibt für Immobiliendarlehensvermittler eine Berufshaftpflichtversicherung vor. Ohne Nachweis erteilt die Erlaubnisbehörde keine Zulassung. Die Versicherung schützt vor Haftungsansprüchen durch fehlerhafte Beratung bei der Immobilienfinanzierung – etwa wenn ein Kunde wegen eines Beratungsfehlers eine ungünstige Zinsbindung gewählt hat.
Das ist abgesichert
Pflichtversicherung
Vorgeschrieben nach §34i GewO für alle Immobiliendarlehensvermittler.
Beratungsfehler
Schutz vor Ansprüchen aus fehlerhafter Finanzierungsberatung und falschen Produktempfehlungen.
Dokumentationsfehler
Deckung für Schäden durch fehlerhafte oder unvollständige Beratungsdokumentation.
Verbraucherschutz
Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen zum Schutz von Verbrauchern nach §34i GewO.
Schutz für Immobiliendarlehensvermittler
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Immobiliendarlehensvermittler schützt vor finanziellen Ansprüchen, die aus reinen Vermögensschäden resultieren. Diese entstehen ohne physischen Schaden allein durch Fehler in der professionellen Tätigkeit.
Als Immobiliendarlehensvermittler tragen Sie eine besondere Verantwortung für die Vermögensinteressen Dritter. Eine maßgeschneiderte Vermögensschadenhaftpflicht sichert Sie optimal ab.
Top-Anbieter im Vergleich
Ausgewählte Tarife für Vermögensschadenhaftpflicht Immobiliendarlehensvermittler – Stand 2026
| Versicherer | Bewertung | Deckungssumme | Preis | Features | |
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Vermögensschadenhaftpflicht für Immobiliendarlehensvermittler
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Häufige Fragen
Nach §34i GewO mindestens 460.000 Euro je Versicherungsfall und 750.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres zusammen. Vermittler mit hohem Beratungsvolumen sollten prüfen, ob höhere Deckungssummen sinnvoll sind.