Betriebshaftpflichtversicherung für Handwerksbetriebe
Handwerker arbeiten täglich auf fremden Grundstücken, in fremden Gebäuden und mit Werkzeug und Maschinen, die Schäden verursachen können. Konkrete Beispiele: Ein Elektriker beschädigt beim Verlegen von Leitungen eine Wasserrohr, Schaden 65.000 Euro. Ein Maler stößt einen Sportwagen vom Parkplatz, Schaden 35.000 Euro. Die Betriebshaftpflicht für Handwerk übernimmt solche Forderungen und schützt vor existenzbedrohenden Risiken.
Das ist abgesichert
Baustellen-Risiken
Schutz bei Schäden auf Baustellen und in den Gebäuden Ihrer Kunden.
Werkzeug & Maschinen
Deckung für Schäden durch den Einsatz von Werkzeugen, Fahrzeugen und Maschinen.
Bearbeitungsschäden
Schutz bei Schäden am zu bearbeitenden Werk – zum Beispiel eine beschädigte Heizungsanlage.
Mitarbeiter-Haftung
Alle Mitarbeiter sind im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit mitversichert.
Wer braucht eine Handwerk?
Als Gewerbetreibender oder Selbständiger haften Sie für Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter Dritten gegenüber verursachen – und zwar mit Ihrem gesamten Vermögen, auch Ihrem Privatvermögen. Die Betriebshaftpflichtversicherung für Handwerk schützt Sie vor diesen existenzbedrohenden Risiken.
Ohne Versicherung können selbst kleine Schäden schnell in existenzbedrohende Beträge anwachsen. Personenschäden etwa können zu lebenslangen Rentenzahlungen führen. Mit der richtigen Betriebshaftpflicht sind Sie abgesichert – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
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Ausgewählte Tarife für Handwerk – Stand 2026
| Versicherer | Bewertung | Deckungssumme | Preis | Features | |
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FAQ: Betriebshaftpflicht für Handwerk
Ja, eine Betriebshaftpflicht ist für Handwerksbetriebe essenziell. Als Handwerker arbeiten Sie in oder an fremdem Eigentum. Schäden an Kundengebäuden, Beschädigungen durch Werkzeuge und Haftungsansprüche durch verletzte Dritte können schnell hohe Summen erreichen. Viele Auftraggeber verlangen einen Versicherungsnachweis vor Auftragsvergabe.
Bei öffentlichen Aufträgen fordern Auftraggeber nach VOB/A in der Regel eine Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Prüfen Sie die Ausschreibungsunterlagen sorgfältig – zu geringe Deckungssummen können zum Ausschluss führen.
Ein Tätigkeitsschaden entsteht durch die handwerkliche Tätigkeit an einem Objekt, das dadurch beschädigt wird. Ein Bearbeitungsschaden ist ein Schaden an der Sache, die bearbeitet wird. Viele Standardtarife schließen Bearbeitungsschäden aus – prüfen Sie die Bedingungen und wählen Sie einen Tarif, der Bearbeitungsschäden ausdrücklich einschließt.