Betriebshaftpflichtversicherung für Baugewerbe & Bauunternehmen
Das Baugewerbe gehört zu den risikoreichsten Branchen: schwere Maschinen, Arbeiten in der Höhe, Eingriffe in fremdes Eigentum. Laut VHV Bauschadenbericht verursacht das deutsche Baugewerbe jährlich rund 10.000 versicherte Schäden. Typische Szenarien: Ein Bagger beschädigt bei Erdarbeiten eine Gasleitung, Schaden 80.000 Euro. Regen dringt durch eine offene Baustelle ins Gebäude, Schaden 50.000 Euro. Besonderes Risiko im Baugewerbe: Subunternehmer. Wenn ein eingesetzter Subunternehmer einen Schaden verursacht, haften Sie als Auftragnehmer beim Bauherrn – prüfen Sie, ob Ihr Tarif Subunternehmerrisiken einschließt. Deckungssummen von 3–10 Mio. Euro sind im Baugewerbe Standard.
Das ist abgesichert
Baustellenrisiken
Schutz für alle Risiken auf Baustellen und im Baubereich.
Sprengstoff & Abbruch
Deckung für Abbruch- und Sprengarbeiten lässt sich optional einschließen.
Baumaschinen
Koordinierung mit Maschinenversicherung für optimalen Gesamtschutz.
Subunternehmer
Eingesetzte Subunternehmer lassen sich mitversichern.
Wer braucht eine Baugewerbe & Bauunternehmen?
Als Gewerbetreibender oder Selbständiger haften Sie für Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter Dritten gegenüber verursachen – und zwar mit Ihrem gesamten Vermögen, auch Ihrem Privatvermögen. Die Betriebshaftpflichtversicherung für Baugewerbe & Bauunternehmen schützt Sie vor diesen existenzbedrohenden Risiken.
Ohne Versicherung können selbst kleine Schäden schnell in existenzbedrohende Beträge anwachsen. Personenschäden etwa können zu lebenslangen Rentenzahlungen führen. Mit der richtigen Betriebshaftpflicht sind Sie abgesichert – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Top-Anbieter im Vergleich
Ausgewählte Tarife für Baugewerbe & Bauunternehmen – Stand 2026
| Versicherer | Bewertung | Deckungssumme | Preis | Features | |
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Preise sind Richtwerte und variieren je nach Branche, Umsatz und individuellen Faktoren. Individuelle Angebote erhalten Sie direkt beim jeweiligen Anbieter.
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FAQ: Betriebshaftpflicht für Baugewerbe & Bauunternehmen
Mindestens: Betriebshaftpflicht mit bauspezifischen Klauseln und Tätigkeitsschäden. Abbruch- und Sprengarbeiten falls relevant. Je nach Rolle auf dem Projekt empfehlen sich zusätzlich eine Bauleistungsversicherung, Maschinenversicherung und eine Bauherrenhaftpflicht.
Das Bauhauptgewerbe (Rohbau, Maurer, Zimmerer, Tiefbau) hat höhere Risiken und damit höhere Prämien. Das Baunebengewerbe (Maler, Elektriker, Sanitär, Fliesenleger) hat moderatere Risiken. Bauhilfsgewerbe (Gerüstbau, Abbruch, Bodenleger) brauchen spezielle Klauseln. Klären Sie beim Abschluss, welchem Segment Ihr Betrieb angehört – Fehlzuordnungen können zur Leistungsverweigerung führen.
Als Generalunternehmer haften Sie beim Bauherrn für Schäden, die Subunternehmer verursachen. Schützen Sie sich durch: (1) Subunternehmer-Klausel in Ihrer BHV, die Sie absichert, wenn ein Subunternehmer keinen eigenen Versicherungsschutz hat. (2) Verpflichtung der Subunternehmer zur eigenen BHV und Nachweis vor Auftragsstart. (3) Prüfung, ob Ihr Tarif eine Regressverzichtsklausel gegenüber Subunternehmern enthält.