Mängelansprüchebürgschaft
Die Mängelansprüchebürgschaft sichert dem Auftraggeber nach der Abnahme ab, dass der Auftragnehmer für entdeckte Mängel einsteht. Mit einer Bürgschaft können Gewährleistungseinbehalte sofort freigemacht werden – das verbessert die Liquidität des Auftragnehmers.
Das ist abgesichert
Gewährleistungsschutz
Sicherheit für den Auftraggeber während der Gewährleistungszeit.
Einbehalt freigeben
Gewährleistungseinbehalte nach Abnahme freigeben ohne Liquiditätsverlust.
Flexible Laufzeit
Anpassbar an die vertraglich vereinbarte Gewährleistungszeit.
Liquidität sichern
Einbehalte können freigegeben werden, ohne die Liquidität zu belasten.
Mängelansprüchebürgschaft beantragen
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Unabhängig & kostenlos · Kein Spam · Keine versteckten Kosten
Häufige Fragen
Bauverträge nach VOB/B enthalten oft Gewährleistungseinbehalte von 5 Prozent der Auftragssumme für fünf Jahre. Mit einer Bürgschaft können diese Einbehalte sofort freigemacht werden, ohne dass der Auftragnehmer auf das Geld verzichten muss.