Mängelansprüchebürgschaft

Die Mängelansprüchebürgschaft sichert dem Auftraggeber nach der Abnahme ab, dass der Auftragnehmer für entdeckte Mängel einsteht. Mit einer Bürgschaft können Gewährleistungseinbehalte sofort freigemacht werden – das verbessert die Liquidität des Auftragnehmers.

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Das ist abgesichert

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Gewährleistungsschutz

Sicherheit für den Auftraggeber während der Gewährleistungszeit.

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Einbehalt freigeben

Gewährleistungseinbehalte nach Abnahme freigeben ohne Liquiditätsverlust.

Flexible Laufzeit

Anpassbar an die vertraglich vereinbarte Gewährleistungszeit.

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Liquidität sichern

Einbehalte können freigegeben werden, ohne die Liquidität zu belasten.

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Häufige Fragen