Bauhandwerkersicherungsbürgschaft

Nach §650f BGB haben Handwerker und Bauunternehmen das Recht, vom Auftraggeber eine Sicherheit für ihre Werklohnforderung zu verlangen. Als Sicherheit kann der Auftraggeber eine Bürgschaft stellen. So schützen Sie Ihren Zahlungsanspruch bei Insolvenz des Bauherrn.

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Das ist abgesichert

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Handwerkerschutz

Gesetzliches Recht auf Sicherheit nach §650f BGB für Handwerker.

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Zahlungsschutz

Sicherung des Werklohnanspruchs bei Insolvenz des Bauherrn.

⚖️

Rechtssicherheit

Gesetzlich verankertes Recht ohne zusätzliche vertragliche Grundlage.

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Alle Baugewerke

Für alle Handwerker und Bauunternehmer verfügbar.

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Häufige Fragen