Bürgschaftsversicherung
Eine Bürgschaftsversicherung ersetzt die Bankbürgschaft – ohne Ihre Kreditlinie zu belasten. Der Versicherer bürgt für Sie gegenüber Ihrem Auftraggeber. Sie zahlen einen jährlichen Beitrag ab 0,3 % der Bürgschaftssumme und behalten Ihren vollen finanziellen Spielraum.
Jetzt Bürgschaft beantragenWas ist eine Bürgschaftsversicherung?
Eine Bürgschaftsversicherung ist ein Dreiecksvertrag zwischen Ihnen als Auftragnehmer, Ihrem Auftraggeber als Gläubiger und dem Versicherungsunternehmen als Bürge. Der Versicherer stellt eine Bürgschaftsurkunde aus. Damit sichert er Ihrem Auftraggeber zu: Wenn Sie als Schuldner Ihre vertragliche Leistung nicht erbringen, zahlt der Versicherer.
Im Unterschied zur Bankbürgschaft – auch Avalkredit genannt – wird die Bürgschaftssumme bei einem Versicherer nicht auf Ihren Bankkredit angerechnet. Ihre Liquidität bleibt erhalten. Das ist der entscheidende Vorteil für Unternehmen, die regelmäßig Sicherheiten stellen müssen.
Bürgschaftsversicherung vs. Bankbürgschaft
- Kosten: Bürgschaftsversicherung 0,3–1,5 % p.a. | Bankbürgschaft 1–3 % p.a. plus Urkundengebühren
- Kreditlinie: Bürgschaftsversicherung belastet die Banklinie nicht | Bankbürgschaft reduziert den verfügbaren Kreditrahmen
- Geschwindigkeit: Bürgschaft vom Versicherer oft in 24–48 Stunden | Bankbürgschaft dauert länger, mehr Bürokratie
- Sicherheiten: Versicherer verlangen oft weniger Sicherheiten als Banken
Wer braucht eine Bürgschaftsversicherung?
Bürgschaftsversicherungen sind besonders sinnvoll für:
- Bauunternehmen und Handwerksbetriebe, die Vertragserfüllungs- oder Gewährleistungsbürgschaften stellen müssen
- Unternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen – hier ist eine Bürgschaft oft Voraussetzung
- Maschinen- und Anlagenbauer, die Vorauszahlungsbürgschaften für Kundenzahlungen benötigen
- Unternehmen, die Gewerbeobjekte mieten oder Maschinen leasen
- Alle Betriebe, die ihren Kreditrahmen bei der Bank schonen wollen
Kosten der Bürgschaftsversicherung – ein Beispiel
Ein Bauunternehmen beantragt einen Bürgschaftsrahmen über 200.000 Euro. Der Versicherer berechnet 1,0 % pro Jahr. Das ergibt einen Jahresbeitrag von 2.000 Euro. Innerhalb dieses Rahmens können beliebig viele Einzelbürgschaften ausgestellt, zurückgenommen und neu ausgestellt werden. Die Bankbürgschaft würde für dieselbe Summe 2.000–6.000 Euro pro Jahr kosten – zuzüglich Gebühren.
Die Höhe des Beitrags hängt ab von: Bürgschaftssumme, Bürgschaftsart, Ihrer Bonität und der Laufzeit.
Alle Bürgschaftsarten im Überblick
Je nach Auftrag und Branche gibt es unterschiedliche Bürgschaftsarten. Die wichtigsten finden Sie hier:
Top-Anbieter im Vergleich
Ausgewählte Tarife für Bürgschaftsversicherung – Stand 2026
| Versicherer | Bewertung | Deckungssumme | Preis | Features | |
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FAQ: Bürgschaftsversicherung
Eine Bürgschaftsversicherung ist eine Alternative zur Bankbürgschaft. Ein Versicherungsunternehmen tritt als Bürge auf und steht gegenüber Ihrem Auftraggeber für Ihre vertraglichen Verpflichtungen ein. Ihre Kreditlinie bei der Bank bleibt dabei vollständig unberührt.
Der Beitrag liegt in der Regel zwischen 0,3 % und 1,5 % der Bürgschaftssumme pro Jahr. Banken berechnen für dieselbe Leistung meist 1–3 % p.a. – hinzu kommen Gebühren für die Urkundenausstellung. Beispiel: Für einen Bürgschaftsrahmen von 200.000 Euro zahlen Sie bei einem Satz von 1,0 % jährlich 2.000 Euro.
Bei einer Bankbürgschaft (Avalkredit) wird die Bürgschaftssumme auf Ihre Kreditlinie angerechnet. Das schränkt Ihren finanziellen Spielraum ein. Eine Bürgschaftsversicherung über einen Versicherer belastet die Kreditlinie nicht. Sie ist außerdem oft günstiger und schneller ausgestellt.
Für Unternehmen im Bauhauptgewerbe, Baunebengewerbe, Handwerk, Maschinenbau und Anlagenbau. Auch bei gewerblichen Mietobjekten und Leasingverträgen ist sie sinnvoll. Wer regelmäßig Bürgschaften stellen muss, profitiert von einem Bürgschaftsrahmen, aus dem einzelne Bürgschaften flexibel abgerufen werden.
Die häufigsten sind: Vertragserfüllungsbürgschaft (sichert die Ausführung des Auftrags), Mängelansprüchebürgschaft / Gewährleistungsbürgschaft (sichert die Gewährleistungszeit nach Abnahme), Vorauszahlungsbürgschaft (sichert geleistete Anzahlungen) und Bauhandwerkersicherungsbürgschaft nach §650f BGB (schützt den Werklohnanspruch des Handwerkers).
Bei Versicherern dauert die Ausstellung oft 24 bis 48 Stunden. Bei einem bestehenden Bürgschaftsrahmen kann die Urkunde noch schneller abgerufen werden – teils am selben Arbeitstag.