Cyber-Versicherung für Steuerberater & Kanzleien
Steuerberater verwalten hochsensible Finanzdaten ihrer Mandanten – und stehen damit im Visier von Cyberkriminellen. Die DSGVO verpflichtet Sie zur unverzüglichen Meldung von Datenpannen. Gleichzeitig drohen Haftungsansprüche Ihrer Mandanten bei fahrlässiger IT-Sicherheit. Die Cyber-Versicherung für Steuerberater schützt Sie vor diesen Risiken.
Das ist abgesichert
Mandantendaten-Schutz
Deckung für Datenpannen bei Mandanten-Finanz- und Steuerdaten.
Haftungsschutz
Absicherung gegen Haftungsansprüche von Mandanten bei Datenverlust durch Cyberangriffe.
DATEV-Wiederherstellung
Kosten für Wiederherstellung von DATEV und Buchhaltungsdaten nach Angriff.
DSGVO-Beratung
Unterstützung bei Meldepflichten gegenüber Datenschutzbehörden.
Mandantendaten, DATEV und die berufsrechtliche Verschwiegenheit
Kanzleien verarbeiten über DATEV und vergleichbare Systeme hochsensible Finanz- und Steuerdaten ihrer Mandanten, oft über Jahre rückwirkend. Neben der DSGVO gilt für Steuerberater die berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht nach §57 StBerG, die strenger ausgelegt wird als eine allgemeine Datenschutzpflicht. Wird ein Zugriff auf Mandantendaten bekannt, steht die Kanzlei damit nicht nur gegenüber der Datenschutzbehörde, sondern auch gegenüber der Steuerberaterkammer in der Nachweispflicht, angemessene Schutzmaßnahmen getroffen zu haben.
Ein Angriff auf die DATEV-Anbindung oder die lokale Kanzleisoftware betrifft praktisch immer mehrere Mandate gleichzeitig, weil die Daten zentral verwaltet werden. Das erhöht sowohl den Umfang der Meldepflicht als auch das Risiko individueller Schadenersatzforderungen einzelner Mandanten, wenn deren Daten für Betrug missbraucht werden. Eine Cyber-Versicherung für Steuerberater deckt die Kosten der Aufklärung, Meldung und Verteidigung gegen solche Ansprüche.
Abgrenzung zur Vermögensschadenhaftpflicht
Ein häufiges Missverständnis betrifft das Verhältnis zwischen Cyber-Versicherung und der ohnehin für Steuerberater berufsrechtlich vorgeschriebenen Vermögensschadenhaftpflicht. Die Vermögensschadenhaftpflicht greift bei Berufsfehlern, also wenn ein Mandant durch eine falsche steuerliche Beratung, eine versäumte Frist oder einen Rechenfehler einen finanziellen Schaden erleidet. Sie ist auf die fachliche Leistung der Kanzlei ausgerichtet.
Ein Cyberangriff dagegen ist kein Beratungsfehler im klassischen Sinn, sondern ein externer Angriff auf die IT-Infrastruktur. Die daraus entstehenden Kosten, IT-Forensik, Datenwiederherstellung, Meldepflichten und Betriebsausfall, sind typischerweise nicht Gegenstand der Vermögensschadenhaftpflicht, sondern gehören in die Cyber-Police. Problematisch wird es bei Folgeschäden, etwa wenn durch einen IT-Ausfall eine steuerliche Frist versäumt wird: Hier kann eine Deckungslücke entstehen, wenn keine der beiden Policen den konkreten Schadensverlauf eindeutig abdeckt. Kanzleien sollten deshalb ausdrücklich klären, ob Fristversäumnisse infolge eines Cyberangriffs in der Cyber-Police als Folgeschaden mitversichert sind oder in die Vermögensschadenhaftpflicht fallen.
Fristversäumnis durch IT-Ausfall als Folgeschaden
Ein IT-Ausfall trifft Kanzleien besonders hart in Phasen mit gesetzlichen Fristen, etwa rund um Steuererklärungen, Jahresabschlüsse oder Einspruchsfristen. Ist das Kanzleisystem mehrere Tage nicht erreichbar, kann eine Frist ungenutzt verstreichen, auch wenn die Kanzlei die Unterlagen inhaltlich längst vorbereitet hatte. Der daraus entstehende Schaden trifft zunächst den Mandanten, etwa durch einen Verspätungszuschlag oder den Verlust eines Einspruchsrechts, und wird anschließend gegenüber der Kanzlei geltend gemacht.
Gute Cyber-Policen für Steuerberater berücksichtigen solche mittelbaren Folgeschäden ausdrücklich, entweder als eigener Baustein oder in klarer Abgrenzung zur Vermögensschadenhaftpflicht. Ohne diese Klarstellung besteht das Risiko, dass beide Versicherer im Schadenfall auf die jeweils andere Police verweisen, während die Kanzlei auf den Kosten sitzen bleibt.
Praktisch empfiehlt sich, den Ablauf im Vorfeld mit dem eigenen Versicherer und, falls vorhanden, dem Haftpflichtversicherer schriftlich zu klären: Welche Police greift zuerst, wenn ein Mandant wegen einer versäumten Frist Schadenersatz fordert, die nachweislich auf einen Cyberangriff zurückgeht. Kanzleien, die diese Abgrenzung erst im Schadenfall klären, verlieren wertvolle Zeit und riskieren, dass der Mandant den Schaden zunächst selbst tragen muss.
Beispielhafte Schadenverläufe aus der Kanzleipraxis
Phishing im Mandantenverkehr mit gefälschter Rechnung
31.000 €Über eine kompromittierte E-Mail-Kommunikation gaben sich Angreifer gegenüber einem Mandanten als die Kanzlei aus und stellten eine gefälschte Rechnung mit geänderter Kontoverbindung. Der Mandant überwies den Betrag an die Angreifer, bevor der Betrug auffiel. Die Kanzlei musste die eigene IT-Sicherheit forensisch prüfen lassen und den Vorfall gegenüber weiteren Mandanten kommunizieren. Als plausibles Fallbeispiel zu verstehen, nicht als dokumentierter Einzelfall.
Ransomware-Angriff auf die DATEV-Schnittstelle
42.000 €Ein Verschlüsselungstrojaner legte über mehrere Tage den Zugriff auf die lokale Kanzleisoftware und die DATEV-Anbindung lahm. Laufende Lohn- und Finanzbuchhaltungen mehrerer Mandanten konnten nicht fristgerecht abgeschlossen werden. Neben der technischen Wiederherstellung entstanden Kosten für die Kommunikation mit betroffenen Mandanten und die rechtliche Einordnung der Meldepflicht.
Zahlungsumleitung durch CEO-Fraud gegenüber der eigenen Kanzlei
18.500 €Eine gefälschte E-Mail im Namen des Kanzleiinhabers wies die Buchhaltung an, eine dringende Zahlung an ein vermeintlich neues Konto eines Dienstleisters zu leisten. Die Zahlung wurde ausgeführt, bevor der Betrug erkannt wurde. Die Kanzlei ließ anschließend die eigene E-Mail-Sicherheit forensisch überprüfen.
Orientierungswerte für Kanzleien nach Größe
Die tatsächliche Prämie richtet sich nach Kanzleigröße, Mandantenzahl, Umsatz und gewählter Deckungssumme. Die folgenden Werte dienen ausschließlich der groben Einordnung.
| Kanzleigröße | Empfohlene Deckungssumme | Jahresbeitrag (ca.) |
|---|---|---|
| Einzelkanzlei, bis 5 Mitarbeitende | 250.000 - 500.000 € | 450 - 800 € |
| Mittlere Kanzlei, mehrere Berufsträger | 500.000 € - 1 Mio. € | 900 - 1.700 € |
| Große Kanzlei oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | ab 1 Mio. € | individuelle Kalkulation |
Checkliste für Steuerberater
Diese Punkte sollten vor Vertragsabschluss geklärt sein
- Sind Fristversäumnisse durch IT-Ausfall als Folgeschaden ausdrücklich eingeschlossen oder klar an die Vermögensschadenhaftpflicht abgegrenzt
- Deckt die Police die Wiederherstellung der DATEV-Anbindung und lokaler Kanzleisoftware
- Sind Zahlungsumleitungen durch gefälschte Rechnungen und CEO-Fraud eingeschlossen
- Wird die Verschwiegenheitspflicht nach §57 StBerG bei der Bewertung der Meldepflicht berücksichtigt
- Ist die Kommunikation mit betroffenen Mandanten nach einem Vorfall Teil der Kostenübernahme
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FAQ: Cyber-Versicherung für Steuerberater & Kanzleien
Als Steuerberater müssen Sie die Datenpanne innerhalb von 72 Stunden bei der Datenschutzbehörde melden. Zusätzlich können Mandanten Schadenersatz fordern, wenn ihre Daten für Betrug genutzt werden. Die Cyber-Versicherung übernimmt Meldungskosten, Anwaltskosten und berechtigte Schadenersatzansprüche.