Cyber-Versicherung für Steuerberater & Kanzleien
Steuerberater verwalten hochsensible Finanzdaten ihrer Mandanten – und stehen damit im Visier von Cyberkriminellen. Die DSGVO verpflichtet Sie zur unverzüglichen Meldung von Datenpannen. Gleichzeitig drohen Haftungsansprüche Ihrer Mandanten bei fahrlässiger IT-Sicherheit. Die Cyber-Versicherung für Steuerberater schützt Sie vor diesen Risiken.
Das ist abgesichert
Mandantendaten-Schutz
Deckung für Datenpannen bei Mandanten-Finanz- und Steuerdaten.
Haftungsschutz
Absicherung gegen Haftungsansprüche von Mandanten bei Datenverlust durch Cyberangriffe.
DATEV-Wiederherstellung
Kosten für Wiederherstellung von DATEV und Buchhaltungsdaten nach Angriff.
DSGVO-Beratung
Unterstützung bei Meldepflichten gegenüber Datenschutzbehörden.
Warum braucht Steuerberater & Kanzleien eine Cyber-Versicherung?
Cyberangriffe treffen Unternehmen jeder Größe und Branche. Als Steuerberater & Kanzleien verarbeiten Sie Kundendaten und sind auf funktionierende IT-Systeme angewiesen. Ein einziger Vorfall – ob Ransomware-Angriff, Datenpanne oder Betriebsausfall durch Hacker – kann schnell Kosten in fünf- bis sechsstelliger Höhe verursachen.
Die Cyber-Versicherung deckt sowohl Ihre eigenen Kosten (IT-Forensik, Systemwiederherstellung, Betriebsausfall) als auch Haftungsansprüche Dritter ab, wenn deren Daten durch einen Angriff auf Ihre Systeme kompromittiert werden.
Top-Anbieter im Vergleich
Ausgewählte Tarife für Cyber-Versicherung Steuerberater & Kanzleien – Stand 2026
| Versicherer | Bewertung | Deckungssumme | Preis | Features | |
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Preise sind Richtwerte und variieren je nach Branche, Umsatz und individuellen Faktoren. Individuelle Angebote erhalten Sie direkt beim jeweiligen Anbieter.
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FAQ: Cyber-Versicherung für Steuerberater & Kanzleien
Als Steuerberater müssen Sie die Datenpanne innerhalb von 72 Stunden bei der Datenschutzbehörde melden. Zusätzlich können Mandanten Schadenersatz fordern, wenn ihre Daten für Betrug genutzt werden. Die Cyber-Versicherung übernimmt Meldungskosten, Anwaltskosten und berechtigte Schadenersatzansprüche.