Betriebshaftpflichtversicherung für Gastronomie
Restaurants, Cafés und Gaststätten tragen eine hohe Verantwortung gegenüber Gästen: Ausrutschen auf nassem Boden, Verbrennungen durch heiße Getränke, Lebensmittelvergiftungen durch fehlerhafte Zubereitung – die Betriebshaftpflicht für Gastronomie deckt diese typischen Haftungsrisiken ab. Dazu kommen branchenspezifische Besonderheiten: Bei einem Personenschaden durch einen Sturz bildet der Versicherer im Ernstfall eine sechsstellige Reserve. Jahresprämien für einen Gastronomiebetrieb liegen je nach Größe und Umsatz bei 270 bis über 1.000 Euro.
Das ist abgesichert
Gästeschäden
Schutz wenn Gäste in Ihrem Betrieb stürzen, ausrutschen oder verletzt werden.
Lebensmittelhaftung
Deckung bei Haftungsansprüchen durch fehlerhafte Speisen oder Getränke.
Küchen- und Brandrisiken
Schutz bei Schäden durch Küchenbetrieb und offene Flammen.
Veranstaltungshaftung
Absicherung für Haftungsrisiken bei Veranstaltungen im Gastronomiebereich.
Wer braucht eine Gastronomie?
Als Gewerbetreibender oder Selbständiger haften Sie für Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter Dritten gegenüber verursachen – und zwar mit Ihrem gesamten Vermögen, auch Ihrem Privatvermögen. Die Betriebshaftpflichtversicherung für Gastronomie schützt Sie vor diesen existenzbedrohenden Risiken.
Ohne Versicherung können selbst kleine Schäden schnell in existenzbedrohende Beträge anwachsen. Personenschäden etwa können zu lebenslangen Rentenzahlungen führen. Mit der richtigen Betriebshaftpflicht sind Sie abgesichert – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
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| Versicherer | Bewertung | Deckungssumme | Preis | Features | |
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FAQ: Betriebshaftpflicht für Gastronomie
Typische Haftungsrisiken in der Gastronomie: Sturz- und Rutschunfälle durch nasse Böden (häufigste Schadenursache), Verbrennungen durch heiße Speisen und Getränke, Lebensmittelvergiftungen (besonders haftungsintensiv bei Allergien), Schäden durch Küchen-Dämpfe in Nachbargebäuden, Haftung für Garderobenschäden und Haftung bei Veranstaltungen.
Nein. Behördliche Betriebsschließungen – zum Beispiel nach einem Hygienemangel oder bei Lebensmittelskandalen – sind in der Betriebshaftpflicht nicht versichert. Für Ertragsausfälle durch Betriebsschließungen ist eine spezielle Betriebsunterbrechungsversicherung mit Betriebsschließungsklausel nötig.
Als Gastronom können Sie in der Haftung stehen, wenn Sie erkennbar alkoholisierten Personen weiteren Alkohol ausgeschenkt haben. Diese Wirt-Haftung ist ein häufig übersehenes Risiko. Prüfen Sie, ob Ihr Tarif Schäden durch alkoholisierte Gäste einschließt oder ausdrücklich ausschließt.