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Management-Haftpflicht

D&O Versicherung: Privatvermögen vor Managerhaftung schützen

Als GmbH-Geschäftsführer haften Sie nach §43 GmbHG persönlich und unbeschränkt mit Ihrem gesamten Privatvermögen – für jeden Fehler bei der Unternehmensführung. Ob Innenhaftung durch die eigene Gesellschaft oder Außenhaftung durch Gläubiger und Dritte: Die Directors & Officers (D&O) Versicherung übernimmt berechtigte Schadensersatzforderungen gegen Sie und wehrt unbegründete Ansprüche auf eigene Kosten ab. So bleibt Ihr Privatvermögen geschützt, auch wenn Managerhaftung eintritt.

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§43 GmbHG Persönliche unbeschränkte Haftung des Geschäftsführers
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Wann haftet ein Geschäftsführer persönlich?

Diese häufigen Auslöser führen zu persönlicher Haftung:

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Insolvenzverschleppung

Wird die Insolvenzanmeldung nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit verzögert (§15a InsO), haftet der Geschäftsführer persönlich für alle danach entstandenen Schäden.

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Steuerhaftung §69 AO

Werden Steuerpflichten der GmbH verletzt (z.B. Lohnsteuer nicht abgeführt), haftet der Geschäftsführer persönlich für diese Schulden – auch nach der Insolvenz.

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Pflichtverletzungen §43 GmbHG

Riskante Geschäftsentscheidungen, unterlassene Kontrollen oder Verstöße gegen Gesellschafterbeschlüsse können Regressansprüche der GmbH auslösen.

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DSGVO & Compliance

Als Geschäftsführer haften Sie auch für Datenschutzverstöße, Wettbewerbsrechtsverletzungen und Compliance-Versäumnisse des Unternehmens.

Innen- vs. Außenhaftung

Die D&O Versicherung deckt beide Haftungsrichtungen ab:

Innenhaftung

Ansprüche der Gesellschaft

Die Gesellschaft selbst klagt gegen ihren Geschäftsführer wegen einer Pflichtverletzung, die der Gesellschaft Schaden zugefügt hat. Dies ist der häufigste Fall – besonders im Insolvenzverfahren, wenn der Insolvenzverwalter Regressansprüche geltend macht.

Außenhaftung

Ansprüche von Dritten

Gläubiger, Kunden oder Behörden klagen direkt gegen den Geschäftsführer – zum Beispiel bei persönlicher Steuerhaftung, Insolvenzverschleppung oder Verstößen gegen Datenschutzrecht. Die D&O Versicherung schützt auch hier das Privatvermögen.

Run-off-Deckung nach Amtsniederlegung

Was viele Geschäftsführer nicht wissen: Die Haftung endet nicht mit dem letzten Arbeitstag.

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Das Problem: Haftung ohne Versicherungsschutz

Bei der D&O gilt das Claims-made-Prinzip: Entscheidend ist nicht, wann ein Fehler passierte, sondern wann der Haftungsanspruch gestellt wird. Läuft die D&O-Police nach Ihrem Ausscheiden aus oder wird sie vom Unternehmen gekündigt, besteht kein Versicherungsschutz mehr – auch für Fehler aus Ihrer aktiven Amtszeit nicht. Ansprüche nach §43 GmbHG verjähren erst nach 5 Jahren, gegen Vorstände nach §93 AktG bei börsennotierten AG sogar nach 10 Jahren.

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Die Lösung: Run-off-Deckung vereinbaren

Eine Run-off-Deckung (auch: Abwicklungsdeckung oder Nachhaftungsdeckung) verlängert den Versicherungsschutz über das Vertragsende hinaus. Sie schützt ausgeschiedene Manager vor Ansprüchen, die nach der Amtsniederlegung, einem Unternehmensverkauf oder einer Insolvenz gestellt werden. Führende Anbieter wie Hiscox garantieren eine unbegrenzte Nachmeldefrist, andere bieten 5 bis 10 Jahre. Wer eine GmbH verkauft oder ein neues Mandat antritt, sollte die Run-off-Deckung zwingend im Kaufvertrag bzw. im alten Versicherungsvertrag sicherstellen.

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Persönliche D&O als Alternative

Eine persönliche D&O-Versicherung bietet einen wichtigen Vorteil: Sie gilt nach dem Verstoßprinzip – Versicherungsschutz besteht für alle Pflichtverletzungen, die während der Vertragslaufzeit begangen wurden, auch wenn der Anspruch erst Jahre später gestellt wird. Für Manager mit mehreren Mandaten oder häufigem Stellenwechsel ist die persönliche D&O daher oft die zuverlässigere Lösung. Sie lässt sich zudem bei einem Arbeitgeberwechsel einfach mitnehmen.

D&O Versicherung richtig abschließen: Checkliste für Geschäftsführer

Diese 6 Punkte entscheiden darüber, ob Ihre D&O Police im Ernstfall wirklich greift.

Deckungsumfang: Innen- und Außenhaftung

Stellen Sie sicher, dass die Police sowohl Innenhaftung (Ansprüche der Gesellschaft) als auch Außenhaftung (Ansprüche von Gläubigern, Kunden und Behörden) abdeckt. Bei manchen günstigen Tarifen ist die Außenhaftung eingeschränkt.

Nachmeldefrist / Run-off-Deckung

Prüfen Sie, ob und wie lange die Nachmeldefrist nach Vertragsende besteht. Optimal: unbegrenzte Nachhaftung. Minimum: 5 Jahre für GmbH-Geschäftsführer, 10 Jahre für AG-Vorstände.

Selbstbehalt prüfen

Bei AG-Vorständen ist nach §93 Abs. 2 AktG ein Selbstbehalt von mindestens 10 % des Schadens (max. 1,5 Jahresgehälter) gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Selbstbehalt kann über eine separate Selbstbehalt-Police oder eine persönliche D&O abgedeckt werden. Bei GmbHs ist kein Pflicht-Selbstbehalt vorgeschrieben.

Deckungssumme ausreichend dimensionieren

Orientieren Sie sich am Jahresumsatz Ihres Unternehmens. Als Minimum gelten 1 Million Euro für kleine GmbHs. Bei Unternehmen ab 5 Millionen Euro Umsatz sollten es mindestens 5 Millionen Euro Deckungssumme sein.

Insolvenzverschleppung mitversichert?

Prüfen Sie, ob Insolvenzverschleppung explizit mitversichert ist. Ansprüche des Insolvenzverwalters nach §15a InsO gehören zu den häufigsten und teuersten Schadensfällen in der D&O-Praxis.

Ehemalige Organmitglieder einschließen

Eine gute Police deckt nicht nur aktuelle, sondern auch ehemalige und künftige Organmitglieder ab. Besonders wichtig: Ausgeschiedene Geschäftsführer sollten explizit als versicherte Personen im Vertrag aufgeführt sein.

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