Zuletzt aktualisiert:
D&O Versicherung: Privatvermögen vor Managerhaftung schützen
Als GmbH-Geschäftsführer haften Sie nach §43 GmbHG persönlich und unbeschränkt mit Ihrem gesamten Privatvermögen – für jeden Fehler bei der Unternehmensführung. Ob Innenhaftung durch die eigene Gesellschaft oder Außenhaftung durch Gläubiger und Dritte: Die Directors & Officers (D&O) Versicherung übernimmt berechtigte Schadensersatzforderungen gegen Sie und wehrt unbegründete Ansprüche auf eigene Kosten ab. So bleibt Ihr Privatvermögen geschützt, auch wenn Managerhaftung eintritt.
Wann haftet ein Geschäftsführer persönlich?
Diese häufigen Auslöser führen zu persönlicher Haftung:
Insolvenzverschleppung
Wird die Insolvenzanmeldung nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit verzögert (§15a InsO), haftet der Geschäftsführer persönlich für alle danach entstandenen Schäden.
Steuerhaftung §69 AO
Werden Steuerpflichten der GmbH verletzt (z.B. Lohnsteuer nicht abgeführt), haftet der Geschäftsführer persönlich für diese Schulden – auch nach der Insolvenz.
Pflichtverletzungen §43 GmbHG
Riskante Geschäftsentscheidungen, unterlassene Kontrollen oder Verstöße gegen Gesellschafterbeschlüsse können Regressansprüche der GmbH auslösen.
DSGVO & Compliance
Als Geschäftsführer haften Sie auch für Datenschutzverstöße, Wettbewerbsrechtsverletzungen und Compliance-Versäumnisse des Unternehmens.
D&O Versicherung nach Gesellschaftsform
Wählen Sie Ihre Situation:
Innen- vs. Außenhaftung
Die D&O Versicherung deckt beide Haftungsrichtungen ab:
Ansprüche der Gesellschaft
Die Gesellschaft selbst klagt gegen ihren Geschäftsführer wegen einer Pflichtverletzung, die der Gesellschaft Schaden zugefügt hat. Dies ist der häufigste Fall – besonders im Insolvenzverfahren, wenn der Insolvenzverwalter Regressansprüche geltend macht.
Ansprüche von Dritten
Gläubiger, Kunden oder Behörden klagen direkt gegen den Geschäftsführer – zum Beispiel bei persönlicher Steuerhaftung, Insolvenzverschleppung oder Verstößen gegen Datenschutzrecht. Die D&O Versicherung schützt auch hier das Privatvermögen.
Run-off-Deckung nach Amtsniederlegung
Was viele Geschäftsführer nicht wissen: Die Haftung endet nicht mit dem letzten Arbeitstag.
Das Problem: Haftung ohne Versicherungsschutz
Bei der D&O gilt das Claims-made-Prinzip: Entscheidend ist nicht, wann ein Fehler passierte, sondern wann der Haftungsanspruch gestellt wird. Läuft die D&O-Police nach Ihrem Ausscheiden aus oder wird sie vom Unternehmen gekündigt, besteht kein Versicherungsschutz mehr – auch für Fehler aus Ihrer aktiven Amtszeit nicht. Ansprüche nach §43 GmbHG verjähren erst nach 5 Jahren, gegen Vorstände nach §93 AktG bei börsennotierten AG sogar nach 10 Jahren.
Die Lösung: Run-off-Deckung vereinbaren
Eine Run-off-Deckung (auch: Abwicklungsdeckung oder Nachhaftungsdeckung) verlängert den Versicherungsschutz über das Vertragsende hinaus. Sie schützt ausgeschiedene Manager vor Ansprüchen, die nach der Amtsniederlegung, einem Unternehmensverkauf oder einer Insolvenz gestellt werden. Führende Anbieter wie Hiscox garantieren eine unbegrenzte Nachmeldefrist, andere bieten 5 bis 10 Jahre. Wer eine GmbH verkauft oder ein neues Mandat antritt, sollte die Run-off-Deckung zwingend im Kaufvertrag bzw. im alten Versicherungsvertrag sicherstellen.
Persönliche D&O als Alternative
Eine persönliche D&O-Versicherung bietet einen wichtigen Vorteil: Sie gilt nach dem Verstoßprinzip – Versicherungsschutz besteht für alle Pflichtverletzungen, die während der Vertragslaufzeit begangen wurden, auch wenn der Anspruch erst Jahre später gestellt wird. Für Manager mit mehreren Mandaten oder häufigem Stellenwechsel ist die persönliche D&O daher oft die zuverlässigere Lösung. Sie lässt sich zudem bei einem Arbeitgeberwechsel einfach mitnehmen.
D&O Versicherung richtig abschließen: Checkliste für Geschäftsführer
Diese 6 Punkte entscheiden darüber, ob Ihre D&O Police im Ernstfall wirklich greift.
Stellen Sie sicher, dass die Police sowohl Innenhaftung (Ansprüche der Gesellschaft) als auch Außenhaftung (Ansprüche von Gläubigern, Kunden und Behörden) abdeckt. Bei manchen günstigen Tarifen ist die Außenhaftung eingeschränkt.
Prüfen Sie, ob und wie lange die Nachmeldefrist nach Vertragsende besteht. Optimal: unbegrenzte Nachhaftung. Minimum: 5 Jahre für GmbH-Geschäftsführer, 10 Jahre für AG-Vorstände.
Bei AG-Vorständen ist nach §93 Abs. 2 AktG ein Selbstbehalt von mindestens 10 % des Schadens (max. 1,5 Jahresgehälter) gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Selbstbehalt kann über eine separate Selbstbehalt-Police oder eine persönliche D&O abgedeckt werden. Bei GmbHs ist kein Pflicht-Selbstbehalt vorgeschrieben.
Orientieren Sie sich am Jahresumsatz Ihres Unternehmens. Als Minimum gelten 1 Million Euro für kleine GmbHs. Bei Unternehmen ab 5 Millionen Euro Umsatz sollten es mindestens 5 Millionen Euro Deckungssumme sein.
Prüfen Sie, ob Insolvenzverschleppung explizit mitversichert ist. Ansprüche des Insolvenzverwalters nach §15a InsO gehören zu den häufigsten und teuersten Schadensfällen in der D&O-Praxis.
Eine gute Police deckt nicht nur aktuelle, sondern auch ehemalige und künftige Organmitglieder ab. Besonders wichtig: Ausgeschiedene Geschäftsführer sollten explizit als versicherte Personen im Vertrag aufgeführt sein.
Top-Anbieter nach Kundenbewertung
Die bestbewerteten D&O Versicherungen
Top-Anbieter im Vergleich
Ausgewählte Tarife für D&O Versicherung – Stand 2026
| Versicherer | Bewertung | Deckungssumme | Preis | Features | |
|---|---|---|---|---|---|
Preise sind Richtwerte und variieren je nach Branche, Umsatz und individuellen Faktoren. Individuelle Angebote erhalten Sie direkt beim jeweiligen Anbieter.
D&O Versicherung vergleichen und Privatvermögen schützen
Kostenlos und unverbindlich – Ergebnis in 3 Minuten
Unabhängig & kostenlos · Kein Spam · Keine versteckten Kosten
Häufige Fragen zur D&O Versicherung
Die D&O Versicherung (Directors & Officers) ist eine Managerhaftpflichtversicherung, die Geschäftsführer, Vorstände und andere leitende Angestellte vor den finanziellen Folgen ihrer persönlichen Haftung schützt. Sie deckt berechtigte Schadensansprüche und übernimmt die Kosten der Abwehr unbegründeter Forderungen.
D&O Versicherungen sind besonders wichtig für: GmbH-Geschäftsführer (persönliche unbeschränkte Haftung nach §43 GmbHG), Vorstände von Aktiengesellschaften (Haftung nach §93 AktG), Vorstandsmitglieder von Vereinen und Stiftungen, Beiräte und Aufsichtsräte sowie Gründer von Startups mit externen Investoren.
In der Regel schließt die Gesellschaft die D&O Versicherung für ihren Geschäftsführer ab und zahlt die Prämie. Diese ist als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. Der Geschäftsführer selbst hat auch die Möglichkeit, eine persönliche D&O Versicherung abzuschließen – beispielsweise wenn die Gesellschaft keine abschließt.
Bei der D&O Versicherung gilt das Claims-made-Prinzip: Die Versicherung greift, wenn der Anspruch während der Vertragslaufzeit gestellt wird. Nicht maßgeblich ist, wann die Pflichtverletzung begangen wurde. Deshalb ist beim Ausscheiden aus dem Amt eine Nachmeldefrist (Run-off-Deckung) wichtig.
Für eine kleine GmbH mit bis zu 500.000 Euro Jahresumsatz beginnen die Preise bei rund 743 bis 950 Euro pro Jahr (ca. 62 €/Monat). Anbieter wie Markel, Zurich und Hiscox bieten transparente Online-Tarife für KMU. Die Deckungssumme sollte mindestens 500.000 Euro betragen.
Bei börsennotierten Aktiengesellschaften schreibt §93 Abs. 2 AktG einen gesetzlichen Mindest-Selbstbehalt vor. Bei GmbHs und nicht börsennotierten Unternehmen gibt es keinen Zwang. Viele Versicherer vereinbaren freiwillig einen Selbstbehalt, weil er das Risikobewusstsein schärft und die Prämie senken kann.
Eine Run-off-Deckung (auch Nachhaftungs- oder Abwicklungsdeckung) schützt ausgeschiedene Geschäftsführer und Vorstände nach dem Ende ihrer Amtszeit. Da bei der D&O das Claims-made-Prinzip gilt, ist nur entscheidend, wann ein Haftungsanspruch gestellt wird – nicht wann die Pflichtverletzung passierte. Weil Ansprüche gegen GmbH-Geschäftsführer nach §43 GmbHG erst nach 5 Jahren und gegen AG-Vorstände nach §93 AktG bei börsennotierten Gesellschaften sogar nach 10 Jahren verjähren, kann eine Inanspruchnahme noch Jahre nach dem Ausscheiden erfolgen. Ohne aktive Run-off-Deckung oder eine entsprechende Nachmeldefrist im laufenden Vertrag besteht in diesem Zeitraum kein Versicherungsschutz. Wer ein neues Mandat antritt oder die GmbH verkauft wird, sollte zwingend darauf achten, dass eine ausreichende Run-off-Deckung im alten Vertrag vereinbart oder eine separate Run-off-Police abgeschlossen wird.
Die Deckungssumme richtet sich nach Unternehmensgröße, Jahresumsatz und dem maximal denkbaren Schadenszenario. Als Faustformel gilt: Die Deckungssumme sollte mindestens dem Jahresumsatz entsprechen. Für eine GmbH mit 500.000 Euro Umsatz empfehlen Spezialversicherer wie Hiscox eine Mindestdeckung von 1 Million Euro. Für Unternehmen ab 5 Millionen Euro Umsatz sind 5 bis 10 Millionen Euro üblich. Wichtig: Beim Claims-made-Prinzip steht die Versicherungssumme pro Versicherungsjahr für alle Schäden dieses Jahres gemeinsam zur Verfügung. Treten mehrere Schadenfälle gleichzeitig auf, wird die Summe aufgeteilt. Einige Anbieter wie Hiscox bieten eine optionale Zweifach-Maximierung an, bei der die volle Summe für bis zu zwei unabhängige Schäden pro Jahr gilt.
Ja. GmbH-Geschäftsführer haften nach §43 GmbHG gesamtschuldnerisch. Das bedeutet: Jedes Mitglied der Geschäftsführung kann auch für Pflichtverletzungen von Mitgeschäftsführern zur Rechenschaft gezogen werden, wenn es seiner Überwachungspflicht nicht nachgekommen ist. Besonders bei der Ressortaufteilung reicht es nicht aus, sich auf den "zuständigen Kollegen" zu verlassen – jeder Geschäftsführer trägt Mitverantwortung für die ordnungsgemäße Unternehmensführung. Die D&O Versicherung deckt diese gesamtschuldnerische Haftung ab und schützt jeden einzelnen Geschäftsführer vor Regressansprüchen, die aus dem Fehlverhalten anderer Organmitglieder resultieren.