Betriebshaftpflichtversicherung für KFZ-Werkstatt
KFZ-Werkstätten arbeiten täglich mit hochwertigen Kundenfahrzeugen. Fehler bei der Reparatur, Schäden auf Probefahrten oder Kratzer auf dem Werkstattgelände können teuer werden. Für KFZ-Betriebe gibt es drei relevante Versicherungsarten: die Betriebshaftpflicht für allgemeine Risiken, die Kfz-Betriebshaftpflicht für Probefahrten und die Obhutsschadenversicherung für Schäden an eingelagerten Fahrzeugen.
Das ist abgesichert
Fahrzeugschäden
Schäden an Kundenfahrzeugen während der Reparatur oder auf Probefahrten.
Reparaturschäden
Folgeschäden durch fehlerhafte Reparaturen am Fahrzeug abgedeckt.
Kfz-Verwahrung
Schäden an abgestellten Fahrzeugen auf dem Werkstattgelände.
Betriebsrisiko
Allgemeines Betriebsrisiko mit Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten.
Wer braucht eine KFZ-Werkstatt?
Als Gewerbetreibender oder Selbständiger haften Sie für Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter Dritten gegenüber verursachen – und zwar mit Ihrem gesamten Vermögen, auch Ihrem Privatvermögen. Die Betriebshaftpflichtversicherung für KFZ-Werkstatt schützt Sie vor diesen existenzbedrohenden Risiken.
Ohne Versicherung können selbst kleine Schäden schnell in existenzbedrohende Beträge anwachsen. Personenschäden etwa können zu lebenslangen Rentenzahlungen führen. Mit der richtigen Betriebshaftpflicht sind Sie abgesichert – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
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Ausgewählte Tarife für KFZ-Werkstatt – Stand 2026
| Versicherer | Bewertung | Deckungssumme | Preis | Features | |
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FAQ: Betriebshaftpflicht für KFZ-Werkstatt
Ja. Für KFZ-Betriebe gibt es spezielle Tarife, die die branchentypischen Risiken wie Probefahrten, Fahrzeugverwahrung und Reparaturhaftung abdecken. Eine normale Betriebshaftpflicht schließt diese Risiken häufig aus.
Ein Obhutsschaden entsteht, wenn ein Fahrzeug beschädigt wird, das zur Verwahrung oder Bearbeitung in Ihrer Obhut ist – zum Beispiel ein Brand auf dem Werkstattgelände. Ein Tätigkeitsschaden ist ein Schaden, der direkt durch Ihre handwerkliche Arbeit am Fahrzeug entsteht, z.B. ein beschädigtes Karosserieteil beim Einbau. Beide Schadenarten benötigen separate Deckungen.
Nein. Probefahrten mit Kundenfahrzeugen sind in der normalen Betriebshaftpflicht ausgeschlossen. Hierfür benötigen Sie eine spezielle Kfz-Betriebs-Haftpflichtversicherung, die Probefahrten, Überführungsfahrten und Fahrzeugtransporte einschließt.